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Allgemeine Geschäftsbedingungen


NULL2 GmbH
Ackerstr. 19 10115 Berlin

§ 1 Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, zwischen dem Auftraggeber und der Firma null2 GmbH, Brunnenstrasse 192,
10119 Berlin (nachfolgend "null2") als Auftragnehmer für die Erbringung von Dienst-, Service
und ähnlichen Leistungen.
2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder
abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, null2 hat ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt oder wenn durch null2 die Leistungen in Kenntnis
entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebersvorbehaltlos
erbracht werden.
3. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch
für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
4. Sofern null2 mit einem Auftraggeber in laufender Geschäftsbeziehung steht, gelten diese AGB
auch für alle künftigen Geschäfte mit diesem.

§ 2 Leistungsumfang

Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Preisliste von null2.

§ 3 Serververfügbarkeit / Sperrungen

1. Im Jahresmittel soll die Verfügbarkeit unserer Server mindestens 99,6% betragen.
2. Für namensrechtliche Belange der Domain ist ausschließlich der Besteller und Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, den Zugriff auf seine
Inhalte in dem Fall zu sperren, daß Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. Dasselbe Recht
zu Sperrung behält sich null2 auch vor, für den Fall einer Domain-Namen Streitigkeit.
3. Der Auftraggeber gewährleistet, daß auf dem Server befindliche Inhalte nicht gegen geltendes
deutsches und/oder EU-Recht verstoßen. Darüberhinaus ist das Hinterlegen von erotischen,
pornographischen, extremistischen, Personen verunglimpfenden oder gegen die guten Sitten
verstoßenden Inhalten, auf null2eigenen oder von null2 im Rahmen des HOUSING betreuten Servern
nicht gestattet. null2 ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort, ohne gesonderte Mitteilung
zu sperren und zu löschen.
4. null2 behält sich vor, das Angebot des Auftraggebers (insbesonere Inhalte und Programme),
welches das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten,
grundsätzlich ohne Vorwarnung zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
5. Im Fall einer Sperrung gemäß der Nummern 2, 3 und 4 dieser Vereinbarung, bleibt der
Auftraggeber trotzdem leistungspflichtig gegenüber null2.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die jeweils gültige null2-Preisliste. Die Zahlungspflicht beginnt bei HOUSING und
HOSTING mit der Freigabemitteilung durch null2 oder mit der erstmaligen Nutzung des
Auftraggebers.
2. null2 behält sich vor, die bestehenden Preise auch während der Laufzeit der
Auftraggeberbeziehungen zu ändern. Die Erhöhung wird dem Auftraggeber einen Monat im voraus
angekündigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von einem Monat nach Zugang der
Mitteilung das Auftraggeberverhältnis aufzulösen. Maßgeblich für die Einhaltung der
Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei null2.
3. Die Rechnungstellung durch null2 erfolgt gemäß der Regelung im jeweiligem Auftrag. Die
Rechnung kann auch wirksam per email übersandt werden. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzüge fällig.
4. Die Rechnungsbeträge werden in der Regel im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des
Auftraggeber eingezogen. Der Auftraggeber wird null2 dazu eine Einzugsermächtigung erteilen.
Bei Nichterteilung oder Widerruf der Einzugsermächtigung erhebt null2 ein Bearbeitungsentgelt
für administrative Abwicklung nach der jeweils gültigen Preisliste.
5. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit
des Bestellers/Auftraggebers ist null2 - unbeschadet aller sonstigen Rechte - befugt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen.
6. Ab dem 15. Tag nach Zugang der Rechnung und ohne Zahlungseingang, bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungspositionen, ist null2 berechtigt, die jeweilige Leistung
zu stoppen.
7. Gerät der Besteller in Verzug, so ist null2 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.A.
über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Der Nachweis und die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt null2 vorbehalten.
8. Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückbuchungen sowie entstehende Kosten für
eingeleitete Mahnverfahren trägt der Auftraggeber.
9. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
10. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber null2 schriftlich zu erheben. Die
Rechnungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt, wenn ihnen nicht drei Wochen nach Zugang
widersprochen wird.

§ 5 Höhere Gewalt

Sollte null2 an der Erbringung der ihr obliegenden Leistungen durch den Eintritt nicht
vorhersehbarer und auch bei Anwendung der den Umständen nach zumutbaren Sorgfalt unabwendbarer
Ereignisse, die null2 oder ihre Vertragspartner bei der Erbringung der Leistungen betreffen,
wie etwa höhere Gewalt - –hierzu gehören insbesondere Krieg, innere Unruhen,
Arbeitskampfmaßnahmen, Feuer, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen, sowie die
Unterbrechung der Stromverbindung, Verkehrsstörungen u.ä. – gehindert werden, so verlängert
sich die Frist zur Erbringung de Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit. Hat null2 die Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 48 Stunden, ist der
Auftraggeber zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt.

§ 6 Gewährleistung

null2 gewährleistet, daß die gemäß §§ 1, 2 dieser AGB geschuldeten Leistungen nicht mit Fehlern
behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder
mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
null2 leistet keine Gewähr für Fehler, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellte Umgebung
verursacht werden. Als Fehler gelten nur Beeinträchtigungen der Funktionstüchtigkeit der gem.
den §§ 1 und 2 beschriebenen Leistungen und eine Verfügbarkeit, die unterhalb von 99,6 % im
Jahresmittel liegt. Soweit Leistungen von null2 erbracht werden und sich herausstellt, daß
diese nicht unter gewährleistungsrechtlichen Gesichtspunkten geschuldet werden, trägt der
Auftraggeber die hierdurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils aktuellen null2-Preisliste.
Die Gewährleistungspflichten von null2 beschränken sich zunächst nach Wahl auf Ersatzlieferung
oder Nachbesserung. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so
ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Es wird
keine Gewähr für die allgemeinen Zugangsgeschwindigkeiten, o.ä. übernommen, die durch
Datenverbindungsleitungen oder das INTERNET selbst verursacht sind. null2 hat Störungen des
Zugangs zum null2-Internet-Service im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten
unverzüglich zu beseitigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, null2 erkennbare
Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis
schriftlich oder per email anzuzeigen (Störungsmeldung).

§ 7 Haftung

1. null2 haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund eine
Haftung in Betracht kommt. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten haftet null2 jedoch
auch bei leichter Fahrlässigkeit.
2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Vertrag,
vertragsähnlichen Vertrauensverhältnissen (c.i.c., pFV, etc.), Recht der unerlaubten Handlung
etc., wird ausgeschlossen.
3. Für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Auftraggebers, die z.B. durch Ausfall von
DVAnlage, Servern, fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust entstehen, ist eine
Haftung von null2 ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn zwingende
gesetzliche Vorschriften, z.B. über die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
entgegenstehen. null2 haftet allerdings bei der Verletzung von Kardinalpflichten auch für
leichte Fahrlässigkeit.
4. Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet null2 nicht für den Verlust
neuer Daten die innerhalb der Datensicherungsintervalle vom Auftraggeber neu eingepflegt
wurden. Ein Intervall darf höchstens 24 Stunden betragen. Die Haftung beinhaltet im Verlustfall
nur das schnellstmögliche Einspielen der letzten Datensicherung.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für gesetzliche Vertreter,
Arbeitnehmer und Subunternehmer von null2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die
Haftung für Personenschäden, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Für den Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet null2 nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Bloße Angaben, Erklärungen oder Auskünfte gelten nicht als zugesichert. Eine
Zusicherung muß ausdrücklich als solche benannt werden.
7. Zur Ermittlung von Schäden, hieraus sich ergebenden Forderungen und zur Ermittlung von
Forderungen aus Gewährleistungsansprüchen ist ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich
zu benennender neutraler Gutachter zu bestellen, der für die Parteien verbindlich entscheidet,
sofern sein Gutachten nicht offenkundig unzutreffend ist.
8. null2 übernimmt die Sicherung der eigenen Systeme mit der im Datenverkehr üblichen und
erforderlichen Sorgfalt.. Für unzulässige Zugriffe durch Hacker oder neue, unbekannte Viren,
trojanische Pferde, etc. kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
9. Die Haftung gemäß § 538 BGB wird ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

1. null2 speichert alle Daten des Auftraggeber während der Dauer des Vertragsverhältnisses
elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für
Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Datenspeicherung zu dem hier genannten Zweck,
erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt null2 auch zur Beratung seiner Auftraggeber, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner
Telekommunikationsleistungen. null2 wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
erteilen. Dasselbe gilt für das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung. null2 wird weder
diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggeber ohne dessen Einverständnis an
Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als null2 verpflichtet ist, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international
anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
2. null2 weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik,
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, daß der Provider das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Auftraggeber aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet
sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.
3. Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt, soweit dies zur
Bereitstellung von Leistungen, zu deren Abrechnung oder Nachweis oder sonst zur
Vertragsabwicklung notwendig ist.

§ 9 Kündigung

1. Die Mindestlaufzeit eines Vertrages wird im Auftrag/Angebot bestimmt.
2. null2 ist berechtigt, in den Fällen von § 3, Ziffer 3 und 4 das Vertragsverhältnis fristlos
zu kündigen.
3. Im Fall der Kündigung wird die Domain oder sonstige im Besitz von null2 befindliche
Gegenstände, erst nach Begleichung sämtlicher Forderungen freigegeben.
4. Eine Kündigung des Bestellers muß schriftlich erfolgen und bedarf der Bestätigung durch
null2.
5. Nach einer wirksamen Kündigung, hat der Auftraggeber ggf. bei null2 befindliche Gegenstände
unverzüglich abzuholen. null2 wird ihm diese herausgeben, sofern keine Verbindlichkeiten
bestehen und null2 nicht von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch gemacht hat. Bei Nichtabholung
der Gegenstände nach ausdrücklicher, schriftlicher Aufforderung und dem Ablauf einer
angemessenen Frist wird null2 die Gegenstände nach Wahl auf Kosten des Auftraggebers einlagern
lassen oder verwerten. Sämtliche Daten werden nach Wirksamkeit einer Kündigung gelöscht.

§ 10 Gerichtsstand / Erfüllungsort

1. Ist der Besteller Vollkaufmann, ist der Geschäftssitz von null2 der Gerichtsstand; null2
bleibt jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.

§ 11 Sonstiges

1. Sollten Bestimmungen dieser AGBs und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, wie sie
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn
sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
2. Änderungen der AGBs behält sich null2 ausdrücklich jederzeit vor. Sie werden dem
Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per email oder postalisch mitgeteilt. Hierzu
ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter
der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von
einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die
Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebern, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
3. null2 steht es frei, im Zuge des technischen Fortschrittes zur Erbringung der Leistungen
auch neuere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst
angeboten, insofern dem Auftraggebern hieraus keine Nachteile entstehen.
4. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der null2 oder ein Gesellschafterwechsel
begründen kein Sonderkündigungsrecht.

Berlin, den 28. Januar 2009